Informationsveranstaltung zur anstehenden Erhebung von Ausgleichsbeträgen
veröffentlicht am 27.07.18Informationsveranstaltung zur anstehenden Erhebung von Ausgleichsbeträgen für das ehemalige Sanierungsgebiet „Bahnhof Kues“
Der Stadtrat Bernkastel-Kues hatte im vergangenen Jahr die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Bahnhof Kues“ beschlossen. Die Aufhebungssatzung wurde mit Bekanntmachung am 20.04.2017 wirksam. Die Gesamtmaßnahme ist nunmehr abzurechnen. Aber was bedeutet dies konkret für die Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Bahnhof Kues“?
Zum einen bedeutet dies den Wegfall der bisher möglichen Förderungen und erhöhten Abschreibungen für private Modernisierungsvorhaben im Sanierungsgebiet.
Eine weitere Konsequenz der Beendigung der Sanierung wird die Erhebung von sogenannten „Ausgleichsbeträgen“ sein. Die Ausgleichsbeträge ergeben sich aus der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und sind von der Stadt Bernkastel-Kues von den betroffenen Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet zu erheben. Die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen wurden zwischenzeitlich vom Gutachterausschuss beim hiesigen Vermessungs- und Katasteramt anhand der durchgeführten Maßnahmen ermittelt. Hierbei wurde zunächst festgestellt, welche Bodenwerte vor Durchführung der Sanierung vorlagen und welche nach Abschluss der Sanierung vorliegen. Sodann wurde festgestellt, welche Anteile der Bodenwerterhöhung auf Maßnahmen aus der Sanierung zurückzuführen, also sanierungsbedingt sind. Nur diese Anteile wurden somit als sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung festgestellt.
Der Gutachterausschuss nahm eine Einteilung des Sanierungsgebietes in verschiedene Zonen vor, da unterschiedliche Bodenwerterhöhungen zu verzeichnen sind.
Stadtbürgermeister Port lädt alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung ein am
Mittwoch, 12.09.2018, um 18.00 Uhr,
in der Güterhalle Alter Bahnhof Kues
Zu diesem Termin werden auch Vertreter des Gutachterausschusses vom Vermessungs- und Katasteramt anwesend sein und erläutern, wie die sanierungsbedingten Werterhöhungen im Sanierungsgebiet ermittelt wurden und welche Zonen mit den jeweiligen Werten gebildet wurden. Weiterhin wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betragserhebung informiert.
Bezüglich der Erhebung der Ausgleichsbeträge oder für sonstige Informationen zum Thema steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues
Fachbereich III – Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen
Frau Gudrun van Brandwijk
Gestade 18, Zimmer 118
54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531/54168
Email: g.vanbrandwijk@bernkastel-kues.de