Fördermöglichkeiten
Förderfähige Maßnahmen
- Zur Verbesserung des Wohnungszuschnittes
- Zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen, zentralen Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen
- Zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Zur Verbesserung des Schallschutzes
- Zur Verbesserung der Funktionsanläufe innerhalb der Wohnungen
- Zur Sicherung der Barrierefreiheit
- Schaffung privater Stellplätze (bauordnungsrechtlicher Nachweis)
Förderbeträge gemäß Modernisierungsrichtlinie
Im Regelfall:
- 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 30.000,- Euro)
Ausnahmen:
- Bei geschichtlich, künstlerisch und städtebaulich bedeutenden Gebäuden: 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 50.000,- Euro)
- Bei besonders kostenintensiven Gebäudeverbesserungen oder bei Gebäuden mit besonderer strukturpolitischer Bedeutung:
30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 100.000,- Euro)
Sonderfall Dachinstandsetzung:
- 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 10.000,- Euro)