Fördermöglichkeiten

Förderfähige Maßnahmen

  • Zur Verbesserung des Wohnungszuschnittes
  • Zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen, zentralen Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen
  • Zur Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Zur Verbesserung des Schallschutzes
  • Zur Verbesserung der Funktionsanläufe innerhalb der Wohnungen
  • Zur Sicherung der Barrierefreiheit
  • Schaffung privater Stellplätze (bauordnungsrechtlicher Nachweis)

 

Förderbeträge gemäß Modernisierungsrichtlinie

Im Regelfall:

  • 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 30.000,- Euro)

 

Ausnahmen:

  • Bei geschichtlich, künstlerisch und städtebaulich bedeutenden Gebäuden: 30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 50.000,- Euro)
  • Bei besonders kostenintensiven Gebäudeverbesserungen oder bei Gebäuden mit besonderer strukturpolitischer Bedeutung:

30 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 100.000,- Euro)

 

Sonderfall Dachinstandsetzung:

  • 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten (max. 10.000,- Euro)
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