Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Allgemeine Definition

Maßnahmen zur Behebung von städtebaulichen Missständen in einem Gebiet, welches dadurch wesentlich verbessert und umgestaltet wird (Vgl. § 136 BauGB).

 

Vorhandene Bebauung entspricht nicht

  • den allgemeinen Anforderungen an Wohn- und Arbeitsverhältnisse
  • der Sicherheit der in ihnen wohnenden und arbeitenden Menschen unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (z.B. Belichtung, Besonnung, Belüftung)

 

Zielsetzung:

  • Nachhaltige Entwicklung der baulichen Struktur
  • Unterstützung der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
  • Erhalt, Erneuerung und Fortentwicklung der Ortsteile
  • Verbesserung der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
  • Berücksichtigung der Erfordernisse des Denkmalschutzes
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