Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Allgemeine Definition
Maßnahmen zur Behebung von städtebaulichen Missständen in einem Gebiet, welches dadurch wesentlich verbessert und umgestaltet wird (Vgl. § 136 BauGB).
Vorhandene Bebauung entspricht nicht
- den allgemeinen Anforderungen an Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- der Sicherheit der in ihnen wohnenden und arbeitenden Menschen unter Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (z.B. Belichtung, Besonnung, Belüftung)
Zielsetzung:
- Nachhaltige Entwicklung der baulichen Struktur
- Unterstützung der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur
- Erhalt, Erneuerung und Fortentwicklung der Ortsteile
- Verbesserung der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
- Berücksichtigung der Erfordernisse des Denkmalschutzes